
- Ausgangslage: Entlang der Kantonsstrassen sind Häuser zu stark dem Strassenverkehrslärm ausgesetzt. Der Kanton als Betreiber der Strasse ist laut Umweltschutzgesetz verpflichtet, die Fenster dieser Häuser, die vor 1987 bewilligt wurden, zu sanieren.
- Auftrag: Kontakt mit der Hauseigentümerschaft aufnehmen, Fenster prüfen und ausmessen, Rückvergütung berechnen bzw. neue Schallschutzfenster einbauen lassen.